Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für Hauswart-, Reinigungs-, Grünpflege- und Winterdienstleistungen.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Hauswart-, Reinigungs-, Grünpflege-, Winterdienst- und weitere Leistungen zwischen LI.VE Hauswartservice, Inhaberin Sandra Linke, Knesebeckstraße 50, 10719 Berlin (im Folgenden „wir“) und unseren Auftraggebern.
2. Vertragsschluss
Das im Angebotsrechner angezeigte Angebot ist ein verbindliches Angebot auf Grundlage Ihrer Angaben. Es gilt bis zu dem im Angebot genannten Datum. Mit dem Klick auf „Verbindlich annehmen“ nehmen Sie das Angebot an. Wir bestätigen den Eingang und den Auftrag per E-Mail.
3. Leistungsumfang
Der Umfang ergibt sich aus dem angenommenen Angebot und unserer Leistungsbeschreibung auf dieser Website. Grundlage der Treppenhauspreise ist ein Treppenhaus mit der im Angebot genannten Zahl an Etagen. Die Treppenhausreinigung umfasst die Reinigung der Treppenhausfenster zweimal im Jahr.
4. Abweichende Angaben
Weichen Anzahl der Treppenhäuser, Etagen, Innenhöfe oder die Räumfläche bei der ersten Begehung von Ihren Angaben ab, passen wir den Preis an die tatsächlichen Verhältnisse an und teilen Ihnen den neuen Preis mit. Sie können dann innerhalb von 14 Tagen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
5. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Laufende Leistungen berechnen wir monatlich im Voraus / im Nachhinein. Saisonale Leistungen (Grünanlagenpflege, Winterdienst) berechnen wir zu Saisonbeginn / in Monatsraten. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Sie können uns nach der Auftragsannahme ein SEPA-Lastschriftmandat (Basislastschrift) erteilen. Wir kündigen Betrag und Termin jedes Einzugs spätestens 14 Tage vorher an; bei gleichbleibenden Monatsbeträgen genügt eine einmalige Ankündigung. Sie sorgen zum Einzugstermin für ausreichende Deckung. Kosten einer Rücklastschrift, die Sie zu vertreten haben, tragen Sie.
6. Laufzeit und Kündigung
Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist festlegen, z. B.: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von … zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Winterdienst
Mit Beauftragung des Winterdienstes übernehmen wir die Räum- und Streupflicht für die vereinbarten Flächen nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz für die Saison vom 1. November bis 31. März. Wir dokumentieren jeden Einsatz. Regelung zur Übertragung der Verkehrssicherungspflicht und zum Versicherungsschutz ergänzen
8. Mitwirkung des Auftraggebers
Sie stellen uns den Zugang zum Objekt sicher, insbesondere die nötigen Schlüssel, sowie Wasser und Strom für die Reinigung. Mängel an der Leistung teilen Sie uns bitte zeitnah mit, damit wir nachbessern können.
9. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Betriebshaftpflichtversicherung und Deckungssumme angeben
10. Widerrufsrecht für Verbraucher
Wenn Sie den Vertrag als Verbraucher schließen, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Vollständige Widerrufsbelehrung nach Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB und Muster-Widerrufsformular einfügen; Regelung für den Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist ergänzen
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist Gerichtsstand Berlin. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: Monat Jahr